100 Stück Dämmstoffdübel 10x140 LFN mit Nylon Spreiznagel
Kunststoffspreiznagel aus Polyamid glasfaserverstärkt.
Tellerdübel für die Befestigung von Wärmedämmverbundsystemen.
Dübellänge: 140 mm
Ø Bohrer: 10 mm
Ø Tellerdurchmesser: 60 mm
Geprüft für: Vollziegel, Hohllochziegel, Kalksandstein, Hohlblockstein,
Nicht für Gasbeton geeignet.
Befestigung: Schlagmontage
Zertifizierung: nach ETA-06/0105
Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolle Leichtbauplatten,
Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein und Druckfeste
Steine.
Bitte unbedingt beachten!
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand) des Dübels beträgt für alle Ø10 LFN
Sorten 80mm
Befestigungen24 führt diese Dämmstoffdübel in folgenden Abmessungen:
10x140mm, 10x160, 10x180, 10x200, 10x220, 10x260 und 10x300.
Bauzulassung
Der Nagel aus glasfaserverstärkten Polyamid verhindert eine Kältebrücke bei
einem Wetterumschwung. Zum Befestigen von Polystyrol Plätten und
Mineralfaser-Dämmstoffplatten (hierfür gibt es noch einen größeren Zusatz
Kunststoff Teller z.B. 140mm, auch bei uns erhältlich) für den Einsatz in
Wärmedämm-Verbundsystemen. Bei der Bestimmung der Dübellänge ist zu
berücksichtigen, dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht
als tragender Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten
von 60 mm, bei Neubauten 40 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu
rechnen. Im Randbereich sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig
von den Materialeigenschaften und dem rechnerischen Ergebnissen des
Standsicherheit Nachweises darf die Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch
das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem Gewebe gedübelt) nicht unterschritten
werden. Die erforderliche Dübel Anzahl im Randbereich richtet sich nach dem
Ergebnis des Standsicherheit Nachweises. Bei Gebäudehöhen von 8m bzw.
Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine Nachweise für die
Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch zusätzlich
eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden. Über
8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die
Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit
Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu
befestigen.