100 Dämmstoffdübel 10x260 LTX Spreiznagel aus Kunststoff
Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolle Leichtbauplatten,
Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein, Druckfeste
Steine und in allen sicheren Untergründen.
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand) des Dübels beträgt 50 mm, bitte unbedingt beachten!
Der Dämmstoffhalter ist geeignet zur Befestigung von Dämmstoffen an
Außenwänden und Mauern. Der Dübel ist aus schlagfestem Polypropylen und der Nagel (Spreizbolzen) aus Spezialkunststoff. Er eignet sich auch zur Befestigung von Hartschaumplatten, leicht anzubringen durch Schlagmontage.
Der Teller eignet sich für nachträglich aufgebrachte Putze.
Dank witterungsfesten Werkstoffen bilden sich keine Wärmebrücken.
Der Bau des Tellers weist höhere Auszugskraft und der sichere Gespreizten hohe Tragfähigkeit auf.
Dübel Länge L: 260 mm
Dübel Durchmesser ∅ d: 10 mm
Tellerdurchmesser ∅ D: 60 mm
Bohrer Durchmesser: 10 mm
Mindestverankerungstiefe: 50 mm
ETA Zulassung Nr. 08/0172.
Wir führen diese Dämmstoffdübel in folgenden Abmessungen:10x90, 10x120,
10x140, 10x160, 10x180, 10x200, 10x220, 10x260.
Bauzulassung
Zum Befestigungen von Polystyrol Platten und Mineralfaser-Dämmstoffplatten hierfür gibt es noch einen größeren Zusatz Druckscheibe 140mm für den Einsatz in Wärmedämm- Verbundsystemen.
Bei der Bestimmung der Dübel Länge ist zu berücksichtigen, dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht als tragender Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten von 60 mm, bei Neubauten 50 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu rechnen.
Im Randbereich sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig
von den Materialeigenschaften und dem rechnerischen Ergebnissen des
Standsicherheit Nachweises darf die Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch
das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem Gewebe gedübelt) nicht unterschritten
werden. Die erforderliche Dübel Anzahl im Randbereich richtet sich nach dem
Ergebnis des Standsicherheit Nachweises. Bei Gebäudehöhen von 8m bzw.
Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine Nachweise für die
Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch zusätzlich
eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden. Über
8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die
Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit
Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu
befestigen.