100 Dämmstoffdübel 8x115 LTX Spreiznagel aus Kunststoff
Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolle Leichtbauplatten,
Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein, Druckfeste
Steine und in allen sicheren Untergründen.
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand) des Dübels beträgt 46mm, bitte unbedingt beachten!
Der Dämmstoffhalter ist geeignet zur Befestigung von Dämmstoffen an
Außenwänden und Mauern. Der Dübel ist aus schlagfestem Polypropylen und der Nagel (Spreizbolzen) aus Spezialkunststoff. Er
eignet sich auch zur Befestigung von Hartschaumplatten,
leicht anzubringen durch Schlagmontage.
Der Teller eignet sich für nachträglich aufgebrachte Putze.
Dank witterungsfesten Werkstoffen bilden sich keine Wärmebrücken.
Der Bau des Tellers weist höhere Auszugskraft und der sichere Gespreizten hohe Tragfähigkeit auf.
Dübel Länge L: 115 mm
Dübel Durchmesser ∅ d: 8 mm
Teller Durchmesser ∅ D: 60 mm
Bohrer Durchmesser: 8 mm
Mindestverankerungstiefe: 46 mm
ETA Zulassung Nr. 09/0001.
Wir führen diese Dämmstoffdübel in
folgenden Abmessungen: 8x95, 8x115, 8x135, 8x155, 8x175, 8x195mm
und auch als Stahlspreiznagel mit Kunststoffkopf
Bauzulassung
Zum Befestigungen von Polystyrol Platten und Mineralfaser-Dämmstoffplatten, hierfür gibt es noch einen größeren Zusatz Druckscheibe 140mm für den Einsatz in Wärmedämm- Verbundsystemen.
Bei der Bestimmung der Dübel Länge ist zu
berücksichtigen, dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht
als tragender Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten
von 60 mm, bei Neubauten 40 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu
rechnen. Im Randbereich sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig
von den Materialeigenschaften und dem rechnerischen Ergebnissen des
Standsicherheit Nachweises darf die Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch
das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem Gewebe gedübelt) nicht unterschritten
werden. Die erforderliche Dübel Anzahl im Randbereich richtet sich nach dem
Ergebnis des Standsicherheit Nachweises. Bei Gebäudehöhen von 8m bzw.
Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine Nachweise für die
Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch zusätzlich
eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden. Über
8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die
Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit
Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu
befestigen.