100 Stück Dämmstoffdübel mit Stahlnagel 10x220mm LMX
Abmessung; Durchschnitt 10 mm x Länge 220 mm.
Tellerdurchmesser (D)=60mm.
ETA Zulassung Nr. 09/0001.
Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolleleichtbauplatten, Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein, Druckfeste Steine und in allen sicheren Untergründen.
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand) des Dübels beträgt 46mm; bitte unbedingt beachten!
Der Dämmstoffhalter ist geeignet zur Befestigung von Dämmstoffen an
Außenwänden und Mauern. Der Dübel ist aus schlagfestem Polypropylen und der Nagel (Spreizbolzen) aus Kohlenstahl elektrolitisch verzinkt. Leicht anzubringen durch Schlagmontage.
Der Teller eignet sich für nachträglich aufgebrachte Putze. Dank
witterungsfesten Werkstoffen und Kunststoffkopf am Stahlnagel bilden sich keine Wärmebrücken. Der Bau des Tellers weist höhere Auszugskraft und der sichere Verspreizen hohe Tragfähigkeit auf.
Wir führen diese Dämmstoffdübel in folgenden Abmessungen: 8x95, 8x115, 8x135, 8x155, 8x175, 8x195 und 10x90, 10x120, 10x140, 10x160, 10x180, 10x200, 10x220, 10x260.
Bauzulassung
Der Kunststoffkopf am Stahlnagel verhindert eine Kältebrücke bei einem Wetterumschwung. Bei der Bestimmung der Dübellänge ist zu berücksichtigen, dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht als tragender Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten von 60 mm, bei Neubauten 40 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu rechnen. Im Randbereich sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig von den Materialeigenschaften und dem rechnerischen Ergebnissen des Standsicherheitnachweises darf die Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem Gewebe gedübelt) nicht unterschritten werden. Die erforderliche Dübelanzahl im Randbereich richtet sich nach dem Ergebnis des Standsicherheitnachweises. Bei Gebäudehöhen von 8m bzw. Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine Nachweise für die Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch zusätzlich eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden. Über 8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu befestigen.