100 Stück Dämmstoffdübel mit Stahlnagel 8x95mm LMX
Abmessung; Durchschnitt 8 mm x Länge 95 mm.
Tellerdurchmesser (D)=60mm.
ETA Zulassung Nr. 09/0001.
Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolleleichtbauplatten,
Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein, Druckfeste Steine
und in allen sicheren Untergründen.
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand) des Dübels beträgt 46mm; bitte unbedingt
beachten!
Der Dämmstoffhalter ist geeignet zur Befestigung von Dämmstoffen an
Außenwänden und Mauern. Der Dübel ist aus schlagfestem Polypropylen und der
Nagel (Spreizbolzen) aus Kohlenstahl elektrolitisch verzinkt. Leicht anzubringen
durch Schlagmontage.
Der Teller eignet sich für nachträglich aufgebrachte Putze. Dank
witterungsfesten Werkstoffen und Kunststoffkopf am Stahlnagel bilden sich keine
Wärmebrücken. Der Bau des Tellers weist höhere Auszugskraft und der sichere
Verspreizen hohe Tragfähigkeit auf.
Wir führen diese Dämmstoffdübel in folgenden Abmessungen: 8x95, 8x115, 8x135,
8x155, 8x175, 8x195 und 10x90, 10x120, 10x140, 10x160, 10x180, 10x200,
10x220, 10x260.
Bauzulassung
Der Kunststoffkopf am Stahlnagel verhindert eine Kältebrücke bei einem
Wetterumschwung. Bei der Bestimmung der Dübellänge ist zu berücksichtigen,
dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht als tragender
Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten von 60 mm, bei
Neubauten 40 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu rechnen. Im Randbereich
sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig von den Materialeigenschaften
und dem rechnerischen Ergebnissen des Standsicherheitnachweises darf die
Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem
Gewebe gedübelt) nicht unterschritten werden. Die erforderliche Dübelanzahl im
Randbereich richtet sich nach dem Ergebnis des Standsicherheitnachweises. Bei
Gebäudehöhen von 8m bzw. Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine
Nachweise für die Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch
zusätzlich eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden.
Über 8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die
Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit
Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu befestigen.