Zur Befestigung von Dämmstoffen z.B. Styropor, Holzwolleleichtbauplatten,
Mineralwolle in Beton, Naturstein, Vollziegel, Kalksandvollstein, Druckfeste
Steine und in allen sicheren Untergründen.
Mindestsetztiefe (Bohrlochtiefe in Wand)
des Dübels (für alle LIM Dämmstoffdübel -Typ) beträgt nur
45mm; bitte unbedingt beachten!
Der Dämmstoffhalter ist geeignet zur Befestigung von Dämmstoffen an
Außenwänden und Mauern. Der Dübel ist aus color="green">schlagfestem Polypropylen und der Nagel
(Spreizbolzen) aus Kohlenstahl elektrolitisch
blank verzinkt(ohne Kunststoffkopf). Leicht anzubringen durch
Schlagmontage. Der Teller eignet sich für nachträglich aufgebrachte Putze.
Dank witterungsfesten Werkstoffen bilden sich keine Wärmebrücken. Der Bau
des Tellers weist höhere Auszugskraft und der sichere Verspreizen hohe
Tragfähigkeit auf.
Abmessung;
Durchschnitt(d)10mmxLänge in mm(L).
Tellerdurchmesser (D)=60mm.
ETA Zulassung Nr. 05/0225.
Wir führen diese Dämmstoffdübel in
folgenden Abmessungen: 10x70, 10x90, 10x110, 10x120, 10x140, 10x160,
10x180, 10x200, 10x220, 10x260.
Bauzulassung
Zum
befestigen von Polystyrolplatten und Mineralfaser-Dämmstoffplatten (hierfür
gibt es noch einen größeren Zusatz Druckscheibe 140mm) für den Einsatz in Wärmedämm-
Verbundsystemen. Bei der Bestimmung der Dübellänge ist zu
berücksichtigen, dass bei Sanierungen von alten Putzen, die Putzschicht nicht
als tragender Untergrund angesehen wird. Verankerungstiefe bei Altbauten
von 60 mm, bei Neubauten 40 mm zu der Dämmstoffstärke bitte dazu
rechnen. Im Randbereich sind 8 bzw. 12 Dübel zu verwenden. Unabhängig
von den Materialeigenschaften und dem rechnerischen Ergebnissen des
Standsicherheitnachweises darf die Mindestanzahl von 4 Dübeln/m² (durch
das Gewebe) bzw. 5 Dübel (unter dem Gewebe gedübelt) nicht unterschritten
werden. Die erforderliche Dübelanzahl im Randbereich richtet sich nach dem
Ergebnis des Standsicherheitnachweises. Bei Gebäudehöhen von 8m bzw.
Wohngebäude bis 2 Vollgeschosse sind keine Nachweise für die
Standsicherheit des WDVS vorzulegen, es dürfen also auch zusätzlich
eingesetzte Dübel ohne bauaufsichtliche Zulassung verwendet werden. Über
8m dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Die
Dübel dürfen nicht „gemischt" werden, z.B. bis 8 m ohne, ab 8 m bis 20 m mit
Zulassung, d.h. am gesamten Gebäude ist mit zugelassenen Dübeln zu
befestigen.